Der Fruchtgehalt von Getränken ist in der Fruchtsaftverordnung geregelt. Als Fruchtsaft dürfen sie nur dann bezeichnet werden, wenn sie zu 100 Prozent aus dem Saft von Kern-, Beeren- und Steinobst, Wildfrüchten, Trauben oder Südfrüchten bestehen. Fruchtsäfte können reich an Vitaminen, z. B. Vitamin C, Mineralstoffen, z. B. Kalium und sekundären Pflanzenstoffen, z. B. Polyphenolen sein. Nektare und Fruchtsaftgetränke haben einen geringeren Fruchtanteil und enthalten mehr Zucker.
Der Saftanteil macht den Unterschied
Der Fruchtsaftgehalt von Säften, Nektaren und Fruchtsaftgetränken ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Tabelle gibt einen Überblick über den Saftanteil der verschiedenen Fruchtgetränke.
Getränk | Mindestsaftanteil |
Fruchtsaft | 100 |
Fruchtnektar | 50 % bei Apfel, Orange, Grapefruit 40 % bei Aprikosen 35 % bei Sauerkirschen 25 % bei Johannisbeeren |
Fruchtsaftgetränk | 30 % bei Kernobst, Trauben oder Mischungen daraus 6 % bei Zitrusfrüchten oder Mischungen aus Zitrusfrüchten 10 % bei anderen Obstsorten, z. B. Ananas, Passionsfrucht (Maracuja), schwarze Johannisbeeren, Sauerkirschen oder Mischungen daraus |
Quelle: aid Infodienst, www.was-wir-essen.de
Fruchtsaft ist unverdünnter Genuss
Fruchtsaft ist der aus Obst gewonnene unverdünnte Saft. Hergestellt wird der Saft entweder durch Auspressen der Früchte oder durch Extraktion. Die Entsaftung durch Extraktion erfolgt, indem zerkleinertes Obst durch entgegenströmendes, warmes Wasser herausgelöst wird. Um den Saft länger haltbar zu machen, wird er kurz auf circa 80 Grad Celsius erhitzt (pasteurisiert).
Im Handel kannst du Fruchtsaft als frisch gepressten „Direktsaft“ oder als Fruchtsaft „aus Fruchtsaftkonzentrat“ kaufen. „Direktsaft“ wird frisch aus der Frucht gewonnen, gefiltert und abgefüllt oder für die spätere Abfüllung steril in Tanks zwischengelagert. Die Herstellung von Fruchtsaft aus Konzentrat geschieht, indem den Säften zunächst Flüssigkeit entzogen wird, um die Kosten für den Transport aus den Erzeugerländern und für die Lagerung zu sparen. Zur Fruchtsaftproduktion verdünnt man die Konzentrate mit Wasser wieder auf ihre ursprüngliche Konzentration und pasteurisiert sie vor der Abfüllung nochmals.
Laut Fruchtsaftverordnung darf Fruchtsäften (außer Birnen- und Traubensaft) zur Korrektur des sauren Geschmacks höchstens 15 g Zucker pro Liter und zur Erzielung eines süßen Geschmacks höchstens 150 g Zucker pro Liter zugesetzt werden. Der Zusatz von Zucker ist im Zutatenverzeichnis kenntlich zu machen.
Fruchtnektar enthält weniger Frucht
Fruchtnektar ist ein mit Zuckerwasser verdünnter Fruchtsaft. Der Mindestfruchtanteil variiert je nach Frucht zwischen 25 und 50 Prozent. Nektare bestehen meist aus Früchten, die natürlicherweise viel Säure oder Fruchtfleisch enthalten, so dass sie erst durch den Zusatz von Zucker und Wasser genießbar sind, z. B. Johannisbeeren, Aprikosen, Kirschen, Zitronen, Quitten und Mangos. Es darf maximal 20 % Zucker z. B. Haushalts-, Trauben-, Frucht- oder Flüssigzucker, des Gesamtgewichtes des fertigen Erzeugnisses zugesetzt werden. Der Fruchtanteil muss auf dem Etikett angegeben werden.
Fruchtsaftgetränke enthalten viel Zucker
Fruchtsaftgetränke enthalten am wenigsten Saft. Der Mindestanteil liegt je nach Obstart zwischen 6 und 30 Prozent. Eine Begrenzung des Zuckeranteils gibt es nicht. Für einen intensiveren Frucht-geschmack werden meist Aromaextrakte und/oder natürliche Aromen der verwendeten Früchte zugesetzt.
Fruchtsirup ist eine dickflüssige Zubereitung aus Fruchtsaft, konzentriertem Fruchtsaft, frischen oder haltbar gemachten Früchten, Zucker und Wasser. Er darf nur eine Obstart oder mehrere Fruchtsorten der gleichen Gattung, z. B. Beerenobst, Kernobst oder Zitrusfrüchte enthalten. Tipp: Achte auf das Etikett des Fruchtgetränks. Der Zusatz „ohne Zucker“ oder „ohne Zuckerzusatz“ weist darauf hin, dass bei der Herstellung kein Zucker zugesetzt wurde.
Gesund: Saftschorlen
Purer Fruchtsaft aus Obst aller Art ist ein gesunder, vitaminreicher Genuss, enthält aber relativ viele Kalorien. Verdünne den Saft mit Mineralwasser, z. B. VITTEL